Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfe zur Erziehung nach § 31 SGB VIII des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
Familien, die Unterstützung bei Erziehungsaufgaben, der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen und im Kontakt mit Ämtern und Institutionen benötigen, können diese Hilfe in Anspruch nehmen.
Das zuständige Jugendamt gewährt diese Maßnahme nach Antrag der Personensorgeberechtigten auf Hilfe zur Erziehung.
Das Familienportal
Ob Elterngeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss – unter www.familienportal.de finden Familien in unterschiedlichen Lebenslagen alle wichtigen Informationen und Beratungsangebote.